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Charter bedingungen

1. MIETZINS
Die Benutzung des komplet ausgestatteten Bootes, die Bootsversicherung über die in diesem Vertrag festgelegte Kaution hinaus, und die Personenversicherung für die Crew sind im Mietzins enthalten. Treibstoff, sonstige Gebrauchsgegenstände, Gebühren für die Crew des Besitzers oder des Vermieters (im folgenden Eurocharter genannt), andere Leistungen, Yachthafen-Gebühren und Ankerplatz-Gebühren sind im Mietzins nicht enthalten.


2. ZAHLUNG DES MIETZINSES
Zahlung:
1. 50% des Preises bei der Bestätigung der Anfrage
2. 50% des Preises spätestens vier 6 Wochen vor dem Anfang der Benutzung des Bootes
Die oben beschriebene Zahlungsweise ist nur mit der Genehmigung von Eurocharter zu verändern. Die endgültige Kostenverrechnung wird im Beisein der Vertreter des Bootbesitzers nach der Rückkehr des Bootes in den vorgeschriebenen Rückgabehafen gemacht.


3. PFLICHTEN DES MIETERS
a. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot im kroatischen Territorialgewässer zu benutzen. Falls der Mieter das Boot außerhalb des kroatischen Territorialgewässers benutzen möchte, ist er verpflichtet, vor der Bestätigung seiner Anfrage eine schriftliche Genehmigung des Bootbesitzers zu bekommen. Der Mieter erhält Angaben über den Bootbesitzer und Angaben über die Übernahme des Bootes vor dem Anfang der Mietzeit. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot keiner dritten Person zu vermieten oder borgen, mit dem Boot an keinen Wettbewerben teilzunehmen, das Boot zu keinen wirtschaftlichen Zwecken, wie zum Beispiel Fischen zu wirtschaftlichen Zwecken oder Segeln-Kurse, zu benutzen, und das Boot bei schlechten Wetterbediengungen nicht zu benutzen.
b. Der Mieter verpflichtet sich, sowohl die Zollvorschriften als auch andere Vorschriften zu beachten, das Logbuch ordnungsgemäß zu führen und das Boot, die Ausrüstung und die Einrichtungsgegenstände sorgfältig und nach den Regeln der Seemannschaft zu handhaben. Falls das Boot ohne Steuermann gemietet wird, ist der Mieter verpflichtet, entweder einen gültigen Bootsführerausweis zu besitzen, oder das Steuern des Bootes einem Crewmitglied zu überlassen, der einen gültigen Bootsführerausweis besitzt.
c. Der Mieter trägt die Verantwortung für den Verstoß gegen die Vorschriften für die Schiffsfahrt auch nach dem Ablauf der Mietzeit.

4. BOOTSPAPIERE
Bei der Übernahme des Bootes übernimmt der Mieter auch die gültigen Mietpapiere, mit denen er während der Mietzeit achtsam umgehen muss.


5. ÜBERNAHME DES BOOTES
Der Besitzer verpflichtet sich, das Boot sauber, komplet ausgestattet, vollgetankt und mit vollem Wassertank dem Mieter zu übergeben.
a. Während der Mietzeit bleibt das Boot das Eigentum des Besitzers, mit dem Eurocharter den Vertrag über die Zusammenarbeit abgeschlossen hat. Der Mieter verpflichtet sich, Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar anhand eines Ausrüstungsverzeichnisses vor dem Unterschreiben dieses Vertrags genau zu prüfen. Spätere Einwändungen zur Tauglichkeit von Schiff und Ausrüstung berechtigen den Mieter nicht, einen ermäßigten Preis zu verlangen.

6. KAUTION
Der Mieter verpflichtet sich, dem Besitzer vor der Übernahme des Bootes die Kaution (entweder Barzahlung oder Zahlung mit der Kreditkarte) in der im Vertrag festgelegten Höhe zu zahlen. Geleistete Kautionen werden dem Mieter ohne Abzüge nach Beendigung der Mietzeit zurückbezahlt, falls er das Boot rechtzeitig, unbeschädigt und vollgetankt, in gereinigtem Zustand (innen und aussen) übergibt. Auch wenn ein Steuermann in der Bootmiete enthalten ist, muss der Mieter Kaution bezahlen, die aber nicht die Kosten deckt, die wegen der Unachtsamkeit des Steuermannes oder wegen fahrlässiger Handlungsweise entstanden sind.


7. VERLÄNGERUNG DER MIETZEIT
Falls der Mieter die Mietzeit verlängern möchte, muss er das Boot zur vorgeschriebenen Zeit im festgelegten Rückgabehafen auschecken und rechtzeitig Kontakt mit dem Besitzer aufnehmen, um von ihm eine Einwilligung für die Verlängerung zu bekommen und um mit ihm den neuen Rückgabehafen und das neue Rückgabedatum festzulegen.


8. RÜCKTRITT
Falls der Mieter und seine Crew nach der Übernahme des Boots, gleich aus welchem Grund, von der Miete zurücktreten, behält Eurocharter den einbezahlten Betrag ein und berechnet dem Mieter die durch den Rücktritt entstandenen Kosten.
a. Falls der Rücktritt mindestens vier Wochen vor dem Anfang der Mietzeit erfolgt, behält Eurocharter 50% des Preises (Mietzinses) ein. Falls der Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor dem Anfang der Mietzeit erfolgt, ist Eurocharter berechtigt, den ganzen Mietzins (Preis) einzubehalten.

9. BRÜCHE UND SCHÄDEN
Bei allen Brüchen sowie Schäden, gleich aus welchem Grund, ist der Besitzer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besitzer benachrichtigt dann den Mieter, wie Reparaturen, Austausch oder Schadenbehebungen durchzuführen sind. Bei unbefugtem Austausch oder unbefugter Reparatur werden die Kosten dem Mieter berechnet.


10. VERANTWORTUNG DES BESITZERS
Kann der Mieter aus den Gründen, für die er nicht verantwortlich, ist die Boot-Charter nicht antreten, ist der Mieter berechtigt, die Kostenerstattung für die Tage, an denen er das Boot nicht benutzt hat, zu bekommen. In solchem Falle wird sich Eurocharter bemühen, dem Mieter ein ähnliches oder besseres Boot zum gleichen Preis zur Verfügung zu stellen.


11. RÜCKGABE DES BOOTES
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot zur vereinabarten Zeit, am vereinbarten Ort, in gereinigtem Zustand, unbeschädigt und vollgetankt zu übergeben. Bei verspäteter Rückgabe wird dem Mieter für jeden angefangenen Tag dreimal der Tagesmietzins sowie die dadurch dem Besitzer und Eurocharter verursachten Kosten berechnet. Im Falle der höheren Gewalt, handelt es sich um eine berechtigte verspätete Rückgabe, vorausgesetzt, dass der Besitzer unverzüglich benachrichtigt wird. Kosten für die verlorengegangenen, beschädigten oder nicht mehr funktionstüchtigen Ausrüstungsgegenstände, die durch Unachtsamkeit des Mieters oder seiner Crew oder durch fahrlässige Handlungsweise entstanden sind, werden von der geleisteten Kaution abgezogen.
a. Wird das Boot vom Mieter nicht in gereinigtem Zustand übergeben, wird eine Reinigungsgebühr von der Kaution abgezogen. Ist das Boot bei Rückgabe nicht vollgetankt, wird der Aufwand dafür von der Kaution abgezogen.

12. VERSICHERUNG
Das Boot, die Ausrüstung und die Crew sind gegen alle Fälle der Schäden und Verluste über die Selbstbeteiligung, die vom Mietbootstyp abhängt, versichert. Das Boot und der Bootsführer sind gegen Verantwortung für den einer dritten Person zugefügten Schaden versichert. Der Vertreter des Besitzers ist über alle Schäden oder Verluste, die von der Vesicherung gedeckt werden, unverzüglich zu benachrichtigen.


13. VERANTWORTUNG DES MIETERS
Der Mieter verpflichtet sich, dem Besitzer alle Kosten zu zahlen, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, die aber durch die Taten oder die Unachtsamkeit des Mieters enstanden sind, für die der Besitzer einer dritten Person verantwortlich ist. Der Mieter ist besonders im Falle der Beschlagnahme wegen der widerrechtlichen Aktivitäten verantwortlich. Im Falle eines Unfalls und / oder einer Havarie ist der Mieter verpflichtet, die Ereignisse schriftlich festzuhalten, oder vom Hafenamt, von einem Artz oder von anderen Befugten eine schriftliche Bescheinigung zu beantragen. Der Besitzer ist darüber unverzüglich zu benachrichtigen. Falls das Boot verschwindet, nicht mehr funktionstüchtig ist, oder wegen des Verbotes eines Befugten oder einer anderen Person nicht mehr fahren darf und im Falle der Beschalgnahme, sind der Besitzer und die Befugten darüber zu banachrichtigen.
a. Der Mieter ist verpflichtet, den Ölstand im Motor jeden Tag zu prüfen. Der Mieter trägt die Verantwortung für durch den Ölmangel entstandene Schäden. Die Überprufüngen und Reparaturen der Unterwasserteile, die durch Unachtsamkeit des Mieters oder durch fahrlässige Handlungsweise beschädigt wurden, werden dem Mieter berechnet.

14. EIGENTUMSVERLUST
Eurocharter haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der Gegenstände im Besitz des Mieters und anderen Personen, die an Bord, im Wagen oder im Büro von Eurocharter oder des Besitzers abgelegt waren. In solchen Fällen verzichtet der Mieter auf Schadenersatzanspruch.


15. EINSPRÜCHE UND BESCHWERDEN
Nur zur Zeit der Rückgabe des Bootes schriftlich eingelegte Einsprüche und Beschwerden werden in Betracht gezogen.


16. SKIPER:
Sofern der Mieter des Bootes einen Skipper benötigt, muss er davon die Mitarbeiter von Eurocharter anlässlich der Buchungsbestätigung in Kenntnis setzen. Sofern der Mieter des Bootes keinen Skipper benötigt, muss ein Mitglied der Mannschaft eine VHF-Genehmigung und einen Bootsführerschein haben.